Corona-Maßnahmen im Schuljahr 2022/23

Brief der Ministerin an alle Eltern und Schüler in NRW

Der folgenden Brief an die Eltern wurde von Frau Ministerin Feller inhaltsgleich auch an die volljährigen Schülerinnen und Schüler geschrieben. Beide Briefe wurden mit der Bitte um Weitergabe an Eltern und Schüler heute, 28.07.2022, per Mail an die Schule geschickt. Zusammen mit diesen beiden Briefen erhielt die Schule die Datei „Handlungskonzept Corona“ und die Datei „Begleiterlass zum Handlungskonzept Corona“. Klicken Sie hier um auf die Seite des Ministeriums weitergeleitet zu werden, auf der alle vier Datein einzeln im Original heruntergeladen werden können.

An die
Eltern und Erziehungsberechtigten
aller Schülerinnen und Schüler

Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
heute wende ich mich an Sie, um Sie frühzeitig über die Corona-Maßnahmen in den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 10. August 2022 zu informieren.

Die aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften – durch Impfungen und bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaß-nahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt gleicher-maßen für das Leben im Alltag wie auch in der Schule.

Klar ist, dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die CoronaPandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. So tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.

Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall – d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Hals-schmerzen, Geruchs- / Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur – vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.

Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden. Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegs-infektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche CoronaInfektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt,
dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.

Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule  auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testerqebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.

Liebe Eltern!
Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an Schule. Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu halten.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten und gesunden Schulstart in das Schuljahr 2022/2023.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Feller

Symptomfrei in die Schule / Corona während Prüfungen

Die folgenden Texte sind ein Auszug aus dem Handlungskonzept Corona des Ministeriums:

Schulbesuch möglichst symptomfrei: Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome); dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen  Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen
und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
‹
Anlässe für das Testen zu Hause: In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kon
taktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontakt
person einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem
Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
leichte Symptome
Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer
COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
‹Prüfungen: Ein Prüfling mit positivem Ergebnis eines Kontrolltests (PCR- oder „Bürgertest“) ist während der verpflichtenden Isolationszeit ebenso von der Prüfung freigestellt wie ein Prüfling mit einem ärztlichen Attest aufgrund von Erkrankung.
Die Isolierung endet frühestens am fünften Tag, wenn der Prüfling
einen negativen Testnachweis (PCR- oder „Bürgertest“) vorlegen kann;
ohne negativen Testnachweis endet die Isolierung auch hier nach zehn Tagen. Nach vorzeitiger Beendigung der Isolierung durch Freitestung wird bis zum zehnten Tag ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Durchführung des ersten positiven Tests das Tragen einer medizinischen Maske besonders empfohlen.
Nach fünf Tagen Isolierung muss der Prüfling ein neues positives Test
ergebnis (PCR- oder „Bürgertest“) oder ein ärztliches Attest vorweisen, um bei anstehenden weiteren Prüfungen entschuldigt zu sein und diese Prüfungen später nachholen zu können.

Corona-Mail des Ministeriums vom 18.03.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 04.04.2022 wird die Maskenpflicht aufgrund eines bundesweiten Gesetzes auch in den Schulgebäuden des Landes NRW aufgehoben.

Nach Rücksprache mit der SV, der Elternpflegschaft, dem Lehrerrat der HHG sowie die Schulleitung möchte ich euch aber an dieser Stelle eindringlich bitten, weiterhin eine Maske im Gebäude zu tragen.

Was sind die Fakten:

·  Die Inzidenzwerte in der BRD erreichen täglich neue Höchstwerte.

·  Die neueste Corona-Variante zeigt die bisher höchste Ansteckungsgefahr.

·  Auch geimpfte und geboosterte Personen können sich anstecken und müssen dann in Quarantäne.

· Der Gesundheitsminister des Landes NRW, Herr Laumann, hält die aktuellen Corona-Öffnungen für unverantwortbar.

Was bedeuten diese Fakten für uns und unsere Schule:

· Angesichts der bevorstehenden Abschlussprüfungen im Jg. 10 und Jg. 13, sollte alles getan werden, damit nicht einzelne Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht oder von den Prüfungen ausgeschlossen werden müssen. Wenn alle am Schulleben beteiligten Personen auch weiterhin eine Maske tragen, können wir die Übertragung von Corona-Viren effektiv einschränken.

· Auch die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge haben unter den Phasen des Unterrichts auf Distanz gelitten. Es sollte daher auch für diese Schülerinnen und Schüler alles getan werden, erneut notwendig werdenden Distanzunterricht zu vermeiden.

· Schließlich schützt man, wenn man eine Maske trägt, nicht nur sich und die Mitschülerinnen und Mitschüler, sondern auch seine eigene Familie. Man verhindert, dass man zum Überträger von Corona-Viren auf (vielleicht besonders gefährdete) Familienmitglieder wird.

Bitte tragt also auch weiterhin eine Maske!

Gesund bleiben

Derksen, Schulleiter

Mit der Mail von 18.03.2022 legt das Ministerium, vorbehaltlich möglicher Änderungen aufgrund von steigenden Coronazahlen, fest, dass

– ab Montag, 04.04.202, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude endet.

– dass die verpflichtenden Corona-Testungen in allen Schulen des Landes nur noch bis zum Beginn der Osterferien fortgesetzt werden.

Die vollständige Corona-Mail finden Sie hier.

Corona-Schul-Mail vom 01.12.2021: Maskenpflicht

Mit der heutigen Schulmail ist für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Maskenpflicht auf das Tragen der Maske auch am Sitzplatz ausgeweitet worden. Diese neue, generelle Maskenpflicht gilt ab Dienstag, 02.12.2021

Die vollständige Mail können Sie hier lesen.

Corona-Schul-Mail vom 23.11.2021: 3G in der Schule, Corona-Schul-Mail vom 26.11.2021: Bildungsgutschein

Klicken Sie auf diesen Link, um zur Schulmail des Ministeriums vom 23.11.2021 weitergeleitet zu werden. In Kürze zusammengefasst besagt diese Mail:

Keine Änderungen für Schülerinnen und Schüler

Alle in der Schule Beschäftigte müssen sich täglich testen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Testung muss dokumentiert werden.

Auch für Eltern gilt (z.B. bei Teilnahme an Schulmitwirkungsveranstaltungen) die 3G-Regel.

Klicken Sie auf diesen Link, um zur Schulmail des Ministeriums vom 26.11.2021 weitergeleitet zu werden. In Kürze zusammengefasst besagt diese Mail:

Die Schule kann in Zukunft durch ihre Lehrerinnen und Lehrer Bildungsgutscheine an ausgewählte Schülerinnen und Schüler ausgeben, die einer besonderen Förderungen würdig sind. Diese Bildungsgutscheine können die Besitzer bei festgelegten Anbietern für zehn Gratis-Lerneinheiten von 90 Minuten eintauschen. In diesen Lerneinheiten erhalten die Schülerinnen und Schüler dann in einem Fach Förderung bzw. Unterstützung.

Schulmail des Ministerium vom 28.10.2021: Maskenpflicht auf den Gängen im Gebäude bleibt

Die neueste Schulmail vom 28.10.2021 finden sie hier.

Beachten Sie, dass die Aufhebung der Maskenpflicht ab Dienstag, 02.11.2021, die in der Mail beschrieben wird, nur für den Sitzplatz im Klassenraum und natürlich für das Außengelände gilt. Im übrigen Gebäude muss eine Maske getragen werden.

Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn die Schülerinnen und Schüler weiterhin am Sitzplatz freiwillig ihre Maske tragen. Im Gegenteil, in der Mail wird ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen und die Schülerinnen und Schüler leisten damit einen effektiven Beitrag zu einem verbesserten Infektionsschutz in der Schule.

Es lässt sich vermuten, dass durch den häufigen Wechsel des Auf- und Absetzens der Maske vermehrt Masken verloren gehen oder unbrauchbar werden. Geben Sie daher bitte auf jeden Fall Ihrem Kind eine Ersatzmaske mit in die Schule. Ohne Ersatzmaske hätte Ihr Kind nach den Vorgaben der Mail z.B. nicht die Möglichkeit den Unterrichtsraum zu wechseln oder für einen Toilettengang zu verlassen.

 

 

Freundschaftsflagge an der HHG

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Die beiden Vertreter der HHG, Emma und Niklas, am Projekt Freunschaftsflagge vor der Flagge
Frau Yidirim (Grafschafter Diakonie) freut sich mit Emma und Niklas über das gelungene Projekt.
Seit Donnerstag, 16.09.2021, hängt in der Eingangshalle der HHG eine Freundschaftsflagge. Diese Flagge ist auf Initiative der Grafschafter Diakonie von Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Städten gestaltet worden. Für die HHG nahmen Emma Ekat (5e) und Niklas Ekat (9e) an diesem Projekt teil. Der Grundgedanke bei der Entstehung der Flagge war: Während der Zeit des Distanzunterrichts sollten Schülerinnen und Schüler eben nicht ausschließlich vereinzelt arbeiten, sondern ein Erlebnis der Gemeinsamkeit erfahren. Deswegen bekamen die Teilnehmer am Projekt die Aufgabe, zum Thema Corona einen Teil einer großen Gesamtfahne zu gestalten. Emma zeichnete die Planeten, die letztlich unten rechts auf der Fahne zu sehen sind und Niklas den unteren Teil der Erde, die ihren Platz zentral im Mittelpunkt der Fahne hat. Beiden haben – rechnet man alle Stunden zusammen – insgesamt etwa zwei Tage mit Spaß und Leidenschaft an ihren Kunstwerken gearbeitet. Nachdem die Flagge zunächst an der auch teilnehmenden Duisburger Ludgerischule ausgestellt war, wird sie nach den Herbstferien dann zunächst an eine Schule in Düsseldorf weitergegeben, um schließlich auch in einer Schule in Essen präsentiert zu werden.

Neue Quarantäneregelung und Impfregelungen (Stand: 09.09.2021)

Sehr geehrte Eltern

Liebe Schülerinnen und Schüler

Mit der Corona-Mail vom Donnertsag, 09.09.2021, hat das Ministerium festgelegt, dass – mit nur sehr wenigen Ausnahmefällen – nur positiv gestetete Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Regelung, dass auch schulische, enge Kontaktpersonen generell der Quarantänepflicht unterliegen, ist entfallen. Diese Regelung folgt der Logik, den Präsenzunterricht für möglichst viele Schülerinnen und Schüler offen zu halten.

Gleichzeitig mit dieser Regelung wurde verfügt, dass die ungeimppften Schülerinnen und Schüler ab Montag, 20.09.21, drei Mal in der Woche jeweils montags, mittwochs und freitags getestet werden müssen. Die Testungen werden in den einzelnen Jahrgangsstufe zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Jg 05 – 10: Montags, mittwochs und freitags jeweils in der ersten Stunde nach Plan.

Jg EF: Montags 1. Std., mittwochs 6. Std., freitags 1. Std.

Jg Q1: Montags 1. Std., mittwochs 1. Std., freitags 1. Std.

Jg Q2: Montags 5. Std.  mittwochs 1. Std., freitags 1. Std.

Die vollständige Corona-Mail können Sie hier nachlesen.

Zweit-Impfung am 15.09.2021

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des HHG-Impftermins am 25.08.2021 ihre Erstimpfung erhalten haben, werden am Mittwoch, 15.09.21, zur Zweit-Impfung in das Theater am Marientor gebeten.

Die Schülerinnen und Schüle, die zum ersten Impftermin mit dem Shuttle-Bus in Begleitung eines Lehrers zum Theater am Marientor und zurückgefahren worden sind, können auch am 15.09.21 wieder mit dem Shuttle-Bus transportiert werden. Der Bus wird um 14.00 Uhr von der Schule aus starten und die Schülerinnen und Schüler nach der Impfung wieder dorthin zurückbringen.

Für die Zeit der Zweit-Impfung sind die Kinder an diesem Tag vom Unterricht befreit. Für die anderen Schülerinnen und Schüler findet Unterricht nach Plan statt.

Impfaufruf auf ARABISCH

Impfaufruf auf BULGARISCH

Impfaufruf auf ENGLISCH

Impfaufruf auf FRANZÖSISCH

Impfaufruf auf KURDISCH

Impfaufruf auf POLNISCH

Impfaufruf auf RUMÄNISCH

Impfaufruf auf RUSSISCH

Impfaufruf auf TÜRKISCH

Aufgrund der hohen Ansteckungszahlen an Duisburger Schulen wenden sich Herr Stadtdirektor Murrack und Frau Beigeordnete Neese an alle Eltern, um noch einmal für eine Impfung aller Kinder ab dem Alter von 12 Jahren zu werben.

Klicken Sie auf die Seiten des Schreibens, um sie zu vergrößern.

Neue Regelungen für Testbescheinigungen

Sehr geehrte Eltern

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Mail vom 25.08.2021 hat das Ministerium u.a. präzisiert, unter welchen Umständen die Schule eine Corona-Test-Bescheinigung ausstellt. In der Mail heißt es: „Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler ( = unter 16 Jahren) entfällt damit grundsätzlich auch das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung…“ Damit stellt die HHG Schultestbescheinigungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 05 – 09 aus.

Den vollständigen Text der Mail können Sie hier nachlesen.

Mit freundlichem Gruß

Günter Derksen

Impfinformationen der HHG

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Fehler im I-Serv-Account der HHG, der es kurfristig nicht erlaubte, E-Mails an Gruppengrößen von mehr als 50 Personen zu verschicken, ist durch die Arbeit unseres Schuladministartors für I-Serv schnell behoben worden. Danke! 

Sie finden die wichtigen Informationen zum Ablauf der Impfaktion am 25.08.2021 nunmehr, wie angekündigt, unter Ihrer Schulmail-Adresse bzw. unter der schulischen I-Serv-E-Mail-Adresse Ihres Kindes.

Mit freundlichem Gruß

Günter Derksen

Schulleiter

Impfinformationen der HHG (Ausfall der Funktion Rund-E-Mail bei I-Serv)

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da es der I-Serv-Account der HHG zur Zeit nicht erlaubt, E-Mails an Gruppengrößen von mehr als 50 Personen zu verschicken, kann ich Sie auf dem Mailweg aktuell nicht – wie in der heutigen Durchsage in der Schule versprochen – erreichen. Daher wende ich mich mit den angekündigten Informationen über die Homepage an Sie. Sobald es wieder möglich ist Sammel-E-Mails zu verschicken, werde ich allen auch persönlich die folgende Nachricht zukommen lassen:

Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Stadt Duisburg stellt für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule am Mittwoch, 25.08.2021, ganztägig und ohne Anmeldung die Möglichkeit zur Verfügung, sich im Theater am Marientor (TaM) gegen COVID 19 impfen zu lassen.

Impfaktion für die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Heine-Gesamtschule

Ort:  Theater am Marientor

    Plessingstraße 20

 47051 Duisburg

Datum: Mittwoch, 25.08.2021



An diesem Tag sind unsere Schülerinnen und Schüler deswegen für die Zeit, in der sie sich im TaM impfen lassen, vom Unterricht befreit.

Es besteht keine Impfpflicht, die Teilnahme an der Impfaktion ist freiwillig.

Damit es im TaM nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt und auch der Schulunterricht effektiv geplant werden kann, werden die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Jahrgänge, die sich impfen lassen wollen, für bestimmte Stunden automatisch vom Schulunterricht freigestellt. Die vorgesehenen Freistellungszeiten, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Jahrgang 05 1. – 3. Stunde
Jahrgang 06 1. – 3. Stunde
Jahrgang 07 1. – 3. Stunde
Jahrgang 08 1. – 3. Stunde
Jahrgang 09 5. – 7. Stunde    
Jahrgang 10 5. – 7. Stunde    
Jahrgang EF 5. – 7. Stunde
Jahrgang Q1 5. – 7. Stunde
Jahrgang Q2 5. – 7. Stunde

Der Unterricht in der SII und den Jahrgänge 09 und 10 wird also für alle Schülerinnen und Schüler, die sich impfen lassen wollen, von der 5. bis 7. Stunde unterbrochen.
Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 8, die sich impfen lassen wollen, beginnt am 25.08.2021 erst zur 4. Stunde.
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 8, die das Impfangebot nicht wahrnehmen wollen, findet nach Plan statt, diese Kinder werden in den ersten 3 Stunden in der Schule betreut.
Als Nachweis für die Befreiung vom Unterricht gilt die Impfbescheinigung des Impfzentrums.

Bitte begleiten Sie Ihr Kind, wenn es zu den jüngeren Jahrgängen zählt und wenn sie es impfen lassen wollen, zu diesem Impftermin. In Einzelfällen kann die Schule auch einen Bustransfer zum TaM und zurück zur Schule anbieten. Wenn Sie diesen Bustransfer in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule unter der Telefonnummer 02065 / 92880.

Für einen reibungslosen und zügigen Ablauf der Impfaktion ist es sinnvoll, die Einverständniserklärung bereits ausgefüllt zum TaM mitzubringen.

Die Eltern unterschreiben diese Erklärung für Ihre unter 16-jährigen Kinder.
Kinder im Alter von 16 – 17 Jahren können die Einverständniserklärung selbst unterschreiben, die Eltern sollten aber zusätzlich unterschreiben.
Schülerinnen und Schüler ab dem Alter von 18 Jahren müssen die Einverständniserklärung selbst unterschreiben.

Sie finden die Einverständniserklärung und weitere Informationen zum Impfthema auf unserer Homepage verlinkt (siehe unten).

Falls Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, die Formulare auszudrucken, können Sie ein Formular auch im Sekretariat der Schule erhalten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie auch außerhalb der von der Schule vorgegebenen Zeiten jederzeit mit Ihrem Kind zum TaM oder zu Ihrem Hausarzt gehen können, um Ihr Kind impfen zu lassen. Das TaM ist an allen Tagen der Woche von 8 – 20 Uhr geöffnet. Auch bei diesen Einzelterminen ist Ihr Kind – falls erforderlich – durch die Impfbescheinigung für die notwendig versäumten Stunden entschuldigt.

Mit freundlichem Gruß

Günter Derksen
Schulleiter

Impfaktion für die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Heine-Gesamtschule

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Stadt Duisburg stellt für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule am Mittwoch, 25.08.2021, ganztägig und ohne Anmeldung die Möglichkeit zur Verfügung, sich im Theater am Marientor (TaM) gegen COVID 19 impfen zu lassen. Erste Einzelheiten zu dieser Impfaktion können Sie dem unten in Auszügen veröffentlichten Schreiben der Schuldezernentin Frau Neese entnehmen.

Wie der Tag an der HHG genau ablaufen wird, wann welche Schüler die Möglichkeit erhalten sich impfen zu lassen, welche Auswirkungen das auf den Unterricht hat, darüber werden wir sie durch eine E-Mail an dei I-Serv Adresse Ihres Kindes noch kurzfristig informieren.

Die in dem Schreiben angesprochenen Einwilligungserklärungen und Anamnesebögen, die sie möglichst für einen schnellen Ablauf der Impfung bereits ausgefüllt am 25.08.2021 im TaM vorgelegen sollten, finden Sie hier:

Einwilligung mRNA-Impfstoff

Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff

Einwilligung Vector-Impfstoff (Einmalimpfung, zugelassen nur ab 18 Jahren)

Aufklärungsbogen Vector-Impfstoff

Informationen auf Türkisch

Weitere Informationen in anderen Sprachen und in einfacher Sprache finden Sie unter diesem Link auf der Seite des RKI.

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Informationen und Termine zum Schuljahresbeginn 2021 / 2022

Unterrichtsstart

Schriftliche Nachprüfungen: Mo, 16.08.2021

Mündliche Nachprüfungen: Di,  17.08.2021

Der Unterricht findet in Form des Präsenzunterrichts statt. Er beginnt für alle Schülerinnen und Schüler des 6. bis 13. Jahrgangs am Mittwoch, 18.08.21, um 08.00 Uhr.

Die Schülerinnen und Schüler des neuen 5. Jahrgangs werden um 09.00 Uhr auf dem Schulhof der Schule empfangen.

An den ersten drei Tagen des Schuljahres endet der Unterricht in der Sekundarstufe I jeweils nach der 6. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben ab Donnerstag auch Nachmittagsunterricht.

Corona-Regelungen

Auch im neuen Schuljahr ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im Gebäude der Schule Pflicht

Ebenso wird weiterhin eine verpflichtende Testung der Schülerinnen und Schüler montags und mittwochs in der ersten Stunde lt. Plan durchgeführt.
Die erste Testung aller Schülerinnen und Schüler der HHG findet am Mittwoch, 18.08.2021, statt.

Ausgenommen von der Testung sind vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler oder Personen, die nachweislich als Genesene eingestuft werden können, oder Personen, die einen gültigen Schnelltest vorlegen können. Die Schülerinnen und Schüler legen dem Lehrer, der die Testung beaufsichtigt am Mittwoch und am folgende Montag eine entsprechende Bescheinigung vor und informieren zusätzlich ihren Klassenlehrer.

Bitte beachten Sie die aktuellen Quarantänevorschriften für Reisende, die aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland zurückkehren und schicken Sie Ihr Kind nicht während der Quarantänezeit in die Schule.

Termine für die Mitwirkungsgremien

Klassen- / Stufensprecherwahl Jg 06- 13: Mo, 23.08.2021 – Fr. 27.08.2021

Klassensprecherwahl Jg 05: bis Fr, 03.09.2021

Schülervertretungswahl: Mo, 06.09.2021 – Fr, 10.09.2021

Klassenpflegschaftstermin Jg 05 – 07: Do, 02.09.2021, 19.00 Uhr

Klassenpflegschaftstermin Jg 08 – 13: Mi, 01.09.2021, 19.00 Uhr

Schulpfegschaftstermin: Mo, 13.09.2021, 18.00 Uhr

Schulkonferenztermin: Mi, 22.09.2021, 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen zu den Mitwirkungsgremien erhalten Sie hier.

Guten Morgen HHG

„Distanzunterricht, Wechselunterricht, dieses Corona-Hin und Her ist echt anstrengend.“ „Null Bock aufzustehen!“ „Die erste Stunde ist sowieso blöd!“ „Ein Tag im Bett ist auch ganz schön!“ „Die Wochenaufgaben kann ich auch heute Abend noch machen!“ „Bohr, ich muss ´mal raus, man kann doch nicht die ganze Zeit in der Bude hocken.“

Strukturiere deinen Tag und organisiere dein Leben in Freizeit und Schulalltag.

Daher möchte Herr Daschkeit euch einladen, gemeinsam in jeden Schultag zu starten. Jeden Morgen von Montag bis Freitag um 07:45 Uhr bietet er euch per Videokonferenz 10 bis 15 Minuten etwas Lustig-interessant-informatives für den Tag an.

Die Teilnahme ist freiwillig. Also, liebe HHG-(Distanz)-Schüler, loggt euch einfach mit dem Link. der unten angegeben ist, in den Videokonferenzraum „Guten Morgen HHG!“ ein und startet so in den Tag.

https://hhg-duisburg.de/iserv/public/videoconference/9xijk4AzSeWPr6XKJRy7Sn

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SO NICHT (Bild pixabay)
LIEBER SO (Bild pixabay)

Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt (Stand: 18.06.2021, 8.15 Uhr)

Wie Sie sicher schon der Presse entnommen haben, entfällt ab Montag, 21.06.2021, die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht aber weiter !!!!!!!!!!

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten weiter fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

!!!! Ab Montag, 31.05.2021, kehrt die HHG für alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurück !!!!

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

Am Mittwoch, 19.05.2021, erreichte uns eine Mail des Schulministeriums, die Aussagen zur Rückkehr der Schule in den vollständigen Präsenzbetrieb macht. Darin heißt es u.a.:

Ab Montag, 31. Mai 2021, [kehren] grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Die vollständige Mail können Sie hier lesen.

Wechselunterricht ab Montag, 10.05.2021 (Stand 15.05.21, 10.00 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

Da der Inzidenzwert für Duisburg aktuell auch weiterhin über 100 aber unter 165 liegt, bleiben die Schulen in Duisburg auch in der nächsten Woche (also ab Montag, 17.05.21) im Wechselunterricht.

Auf der Homepage der Stadt Duisburg ist seit, Donnerstag, 06.05.21, 15.45 Uhr der unten zitierte Text zu lesen. Diese aktuelle Anweisung des Ministeriums ersetzt alle anderen vorherigen bereits in der Presse und auch auf dieser Homepage veröffentlichten anders lautenden Informationen zum Thema „Beginn des Wechselunterrichtes in Duisburg“.

Es gilt die folgende Verlautbarung der Stadt Duisburg:

Schulen und Kitas öffnen am Montag, wenn Inzidenz stabil unter 165 bleibt

Die 7-Tage-Inzidenz für Duisburg wird voraussichtlich am Samstag, den 8. Mai, an fünf Tagen hintereinander den Wert von 165 unterschritten haben, so dass -vorbehaltlich der Allgemeinverfügung des MAGS – ab Montag, den 10. Mai, alle Schulen in Duisburg wieder in den Wechselunterricht gehen müssen. So sieht es das MAGS [Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales] vor.

Für Kindertageseinrichtungen gilt dann ebenso die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb. Bei landesweit um 10 Stunden pro Woche gekürzte Betreuungszeiten sind alle Kinder wieder eingeladen, in ihre festen Gruppen in die Kindertagesbetreuung zu kommen. 

Stadtdirektor Martin Murrack hätte sich eine Schulöffnung ab dem 17. Mai gewünscht: „Gerne hätten wir etwas mehr Vorlauf für die Schulleitungen, die Lehrer und Schüler zur Vorbereitung gehabt. Zumal in der nächsten Woche durch den Feiertag nur verkürzter Unterricht möglich ist. (Ende des Textes der Homepage der Stadt Duisburg)

Diese Anweisung des Ministeriums bedeutet für die HHG:

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 absolvieren ihre A4 Prüfungen nach Plan.

Die Schülerinnen und Schüler der Q1 werden als Lernende in einem Abschlussjahrgang weiterhin laut Stundenplan unterrichtet.

Die Gruppen 1 der Jahrgänge 5 – 10 und der EF werden in der Woche von Montag, 17.05.2021, im Präsenzunterricht unterrichtet. Die Gruppen 2 haben Distanzunterricht.

In den darauf folgenden Wochen werden dann die Gruppen im wöchentlichen Wechsel getauscht.

Sonderregelungen:

Das Praktikum des Jahrgangs 9 findet für alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs  ab dem 17.05.2021 wie geplant statt. Während der Praktikumszeit findet für den Jahrgang 9 kein Präsenzunterricht statt.

Erinnerung:

Die verpflichtenden Corona-Selbsttestungen werden in der Regel montags und mittwochs für die in Präsenz unterrichteten Schülerinnen und Schüler in der ersten Stunde laut Stundenplan durchgeführt:

Für den Umgang mit diesen Corona-Selbsttestungen gelten die bereits auf dieser Homepage dargestellten Regeln (siehe unten: Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein)

Hoffen wir, dass die Inzidenzwerte für Duisburg weiterhin sinken.

Derksen, Schulleiter

Evaluation des Distanzunterrichtes an der HHG

Liebe Schülerin, lieber Schüler

Die Zeit im Distanzunterricht war für alle – Schüler, Lehrer, Eltern – eine Herausforderung. Wir alle haben sie gemeistert mit mehr oder weniger großen Problemen und wir hoffen, nicht noch einmal in eine solche Situation zu kommen. Dennoch wollen wir aus dieser Zeit lernen und brauchen dazu eure Unterstützung.

Wir haben dazu in IServ eine Umfrage erstellt und würden uns sehr freuen, wenn ihr uns helft, diese Fragen kurz zu beantworten.

Und so geht‘s:

In IServ findest du unter ‚Alle Module‘ (auf der linken Seite, wo sich auch das Aufgabenmodul und die Videokonferenzen befinden) den Punkt ‚Umfragen‘ (ziemlich weit unten). Den klickst du an.

Du suchst und findest die Umfrage deiner Klasse bzw. deines Jahrgangs (in der Oberstufe), klickst diese an und beginnst mit der Umfrage.

Achte bitte beim Anklicken der Antwort auf die Buchstaben in den Fragen. Es sind immer 5 Antwortmöglichkeiten angegeben – A bis E. Du klickst natürlich nur einen der Buchstaben an, der in der Frage vorkommt. Es ist immer nur eine Antwort möglich!

Hast du alle Fragen beantwortet, vergiss bitte nicht auf ‚Abschicken‘ zu drücken.

That’s it! ????

Lieben Gruß, das Evaluationsteam

PS: Beginn der Umfrage: Montag 21.06.2021, 8.00 Uhr

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Regelung für den Schulbetrieb in Duisburg in der Woche vom 19.04.21 – 23.04.21 (Stand 16.04.21, 13.30 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern

soeben erreichte uns die Nachricht, dass das Land NRW sich entschieden hat, auf Landesebene eine Regelung zu erlassen, nach der in insgesamt 13 Kommunen (darunter auch Duisburg) auch in der Woche vom 19.04.21 – 23.04.21 weiterhin nur die Abschlussjahrgänge (Jg 10, Q1, Q2) in der Schule beschult werden. Die anderen Jahrgänge bleiben wie bisher im Distanzunterricht.

Unsere Schülerinnen und Schüler des Jg 10 bleiben damit weiterhin im Wechselunterricht und wir freuen uns in der nächsten Woche auf die Klassengruppen des Jahrgangs 10, die nun zum ersten Mal nach den Osterferien wieder in der Schule sind.

Die Schülerinnen und Schüler der Jg Q1 und Q2 erhalten Unterricht wie bisher bereits festgelegt.

CORONA-TESTUNG: Bedenken Sie, dass am Montag der nächsten Woche schon die nächste Corona-Schultestung durchgeführt wird (siehe unten). Nehmen Sie ggf. die Möglichkeit wahr, sich bereits am Sonntag vorab in einem Testzentrum testen zu lassen.

 

 

 

Regelungen für den Schulbetrieb nach den Osterferien (Stand: 12.04.2021)

Die Schulmail des Ministeriums vom 25.03.2021 finden Sie unter diesem Link. Die Mail formuliert zunächst nur sehr vorläufige Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien. Sobald die Schule die Regelungen präzisiert hat bzw. neue Vorgaben erhalten hat, melden wir uns an dieser Stelle.

Die aktuellen Informationen des Ministeriums zum Beginn des Unterrichtes nach den Osterferien vom 08.04.21 finden Sie hier unter diesem Link.

Die Jahrgänge 5 bis 9 und der Jahrgang 11 (EF) erhalten in der ersten Woche nach den Osterferien Distanzunterricht.

Der Wechselunterricht wird auch in den ersten 14 Tagen nach den Osterferien für den Jahrgang 10 fortgesetzt. Dabei wird zunächst in der ersten Woche nach den Osterferien wieder die Gruppe im Präsenzunterricht beschult, die in der letzten Woche vor den Osterferien im Distanzunterricht war.

Die Jahrgänge Q1 und Q2 werden wie bisher im Präsenzunterricht beschult, wobei für den Jahrgang Q2 die bereits vor den Osterferien besprochenen Regelungen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung greifen.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Testungen werden jeweils in der ersten Stunde nach dem gültigen Stundenplan der Klassen bzw. in den angegebenen Kursgruppen der SII durchgeführt. Für die Testungen gelten dieselben Regeln, die bereits im Artikel „Organisation der freiwilligen Selbsttestung an der HHG“ (siehe unten) beschrieben sind.

Wichtig: Schülerinnen und Schüler, die zu den unten genannten Terminen in der Schule eine Bestätigung eines Testzentrums vorlegen, aus der hervorgeht, dass der durchgeführte Test nicht älter als 48 Stunden ist und dass der Test negativ ausgefallen ist, können auch ohne eine Testung in der Schule weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Bestätigung des Testzentrums ersetzt den schulischen Test.   

Alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier

Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein (Stand: 12.04.2021)

Das Schulministerium des Landes NRW teilt auf seiner Homepage mit, dass nach den Osterferien eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt wird. Beginn und Ausgestaltung der Testpflicht werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Die gesamte Bekanntmachung der Landesregierung können Sie hier lesen.

Das zukünftig zur Verfügung stehende Testmaterial stammt von der Firma Siemens-Healthcare. Hier haben Sie die Möglichkeit sich über den Ablauf der Selbsttestung mit diesem Testmaterial zu infomieren.

Organisation der freiwilligen Selbsttestung an der HHG (Stand 23.03.21)

Liebe Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern

Die Stadt bietet allen Duisburger Schülerinnen und Schülern ab Sonntag, 21. März, einen Schnelltest an. Dieses Angebot gilt zunächst bis zu den Osterferien und ist eine Ergänzung zum Selbsttest, der in den Schulen stattfindet.

Nach vorheriger Terminbuchung über www.du-testet.de können Schülerinnen und Schüler, sowie die begleitenden, ebenfalls angemeldeten Familienangehörigen, einen qualifizierten Schnelltest machen lassen. Die Testung sollte im besten Fall am Abend vor dem Schulbesuch stattfinden. Hierfür werden die Öffnungszeiten in den Schnelltestzentren von Montag bis Donnerstag auf 20 Uhr ausgeweitet. Vor Ort erhält jeder einen Nachweis über das Ergebnis. Bei einem positiven Testergebnis kann direkt vor Ort ein PCR-Test erfolgen.

An dieser Stelle nun die wesentlichen Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an der HHG:

Die Testungen ersetzen nicht die Verantwortung der Eltern, ihr Kind im Corona-Verdachtsfall nicht zur Schule zu schicken. Es gilt weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen.

Weiterhin geplant ist, für alle Jahrgänge der S I in der folgenden Woche am Montag, 22.03.21, in der ersten Stunde nach Plan ein Testangebot zu machen. Die Selbsttests in der S II werden zu folgenden Terminen durchgeführt:

Für den Jg 11 am Fr, 19.03.21, in der 3. / 4. Stunde (Deutsch): ENTFÄLLT

Für den Jg 11 am Mo, 22.03.21, in der 1. Std. (ER / KR / PHIL)

Für den Jg 12 am Di, 23.03.21, in der 3. / 4. Std. (Deutsch)

Für den Jg 13 am Di, 23.03.21, in der 3. / 4. Std. (LK 1)

Die Testungen werden im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft von den Schülerinnen und Schülern selbstständig durchgeführt. Bei der Durchführung der Testung dürfen die Lehrer keine praktische Hilfestsellung leisten. Die einschlägigen Hygienevorschriften werden bei der Testung und der Entsorgung der Test-Kits eingehalten.

Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung und dokumentieren die Testung nach dem Muster des hier verlinkten Dokumentationsbogens.

Die Selbsttests sind freiwillig, die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler können Widerspruch gegen die Teilnahme an der Testung erheben. Das Widerspruchsformular finden Sie hier. Es sollte – wenn sie nicht am Test teilnehmen wollen – am Tage der Selbsttestung bei dem Lehrer, der die Testung beaufsichtigt, ausgefüllt abgegeben werden. Schülerinnen und Schüler ohne Selbsttest dürfen selbstverständlich weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ein positiver Selbsttest heißt noch nicht, dass eine Coronainfektion vorliegt. Trotzdem wird die betroffene Person unverzüglich und in altersgerechter Weise isoliert und die Eltern oder andere von den Eltern benannten Bezugspersonen werden telefonisch informiert. Da eine ÖPNV-Heimfahrt sich in diesem Falle ausschließt, entscheidet die Schule, in Absprache mit der Bezugsperson, wie das Kind von der Schule nach Hause kommt. Auf jeden Fall müssen die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler umgehend eine Testung mit einem PCR-Test beim Hausarzt veranlassen.

Die Schule informiert das Gesundheitsamt nicht über das Ergebnis der Selbsttestung. Erst ein positives Ergebnis bei einem PCR-Test ist gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig. Alle im Zusammenhang mit der Testung erfassten Daten (siehe Dokumemntationsbogen) verbleiben in der Schule.

Freiwillige Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an der HHG (Stand 15.03.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

am heutigen Montag, 15.03.2021, erreichte uns die unten angekündigte Mail zur Umsetzung der Selbsttestung an der Schule. Der vollständige, sehr umfangreiche und detaillierte Text kann hier nachgelesen werden:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

Sobald die Schule nähere Einzelheiten der Umsetzung erarbeitet hat, werden wir an dieser Stelle weiter ausführlich informieren.

Die Corona-Mail des Ministeriums von Donnerstag, 11.03.21, informiert über die Tatsache, dass die weiterführenden Schulen (also auch die HHG) in die Lage versetzt werden sollen, ab Dienstag, 16.03.21, 1x in der Woche einen freiwilligen Corona-Selbsttest für Schülerinnen und Schüler anbieten zu können. Den vollständigen Wortlaut der Mail finden Sie unter

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11032021-schutz-gegen-covid-19-hier-verwendung-von

Schulbetrieb ab dem 15.03.2021 (Stand 10.03.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

die neue Corona-Schulmail vom 05.03.21  regelt den Schulbetrieb ab dem 15.03.21. Sie kann hier vollständig nachgelesen werden. Mit dieser Mail ist klar, dass alle Schülerinnen und Schüler der HHG ab dem 15.03.21 zurück in die Schule kommen. Allerdings werden nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig beschult. Die Jahrgänge 5 – 11 sollen im Wechselmodell unterrichtet werden, d.h. Präsenzphasen und Distanzphasen wechseln sich bei der Beschulung ab.

Die Planungen sind abgeschlossen und allgemein lässt sich nun folgendes festhalten:

Der Unterricht für die Jahrgänge 10, Q1 und Q2 wird unverändert fortgesetzt.

Für die Jahrgänge 05 bis 09 gilt der schon im 1. Schulhabjahr gültige Stundenplan weiterhin. Der Unterricht beginnt am Montag pünktlich nach Plan für alle die Schülerinnen und Schüler, die in dieser Woche vom 15.03.21 bis zum 19.03.21 die Schule besuchen dürfen. Um welche Personen es sich dabei handelt, wird euch /Ihnen gesondert per I-Serv mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler, die während dieser Zeit nicht zur Schule kommen dürfen, werden in dieser Woche mit Distanzaufgaben versorgt. Am 22.03.21 wechseln dann die Gruppen.

Die Turnhallen bleiben geschlossen, der Sportunterricht findet als Praxisuntericht bei geeignetem Wetter im Freien statt. Falls das Wetter es nicht zulässt, wird Sporttheorie im Klassenraum unterrichtet.

Der Religionsunterricht in den Jg 05 – 10 wird aus organisatorischen Gründen zunächst noch in Distanz unterrichtet.

Um ein Gedränge auf dem Flur zu vermeiden, werden die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wieder wie gewohnt vom Hof durch ihre jeweiligen Fachlehrer abgeholt und zu den Klassenräumen begleitet.

Ein Mittagessen wird zunächst nicht angeboten, aber die Cafeteria ist auch wieder in Betrieb. Dort kann man sich dann mit einer fertig verpackten „Kleinigkeit“ versorgen.

Die Study-Hall wird ab dem 15.03.21 geschlossen, die Notbetreuung bleibt geöffnet.

Zum Schluss: In ihrer jeweiligen Präsenzwoche bekommen nun alle Schülerinnen und Schüler auch noch vor Ostern ihre Halbjahreszeugnisse vom Klassenlehrer ausgegeben (Ich weiß, dass einige von euch schon ganz lange auf die Ausgabe der offiziellen Blätter warten, auch wenn sie die Noten schon wissen. Wie heißt es bei Faust: Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.)

 

Bleibt gesund / Bleiben Sie gesund

Derksen

Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 (Stand 05.03.2021): Neue Coronabetreuungsverordnung gültig ab Montag, 22.02.21, mit neuer Maskenregelung !!!!!!!!!

Ab dem 08.03.21 gilt die Neueinteilung der Präsenzgruppen im Jahrgang 10. Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 sind entsprechend informiert worden.

Heute Nachmittag (19.02.21) erreichte uns die neue Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW. Darin heißt es: Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schul- gebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske … zu tragen.

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Maskenpflicht also nicht mehr durch das Tragen einer Alltagsmaske (Stoffmaske) erfüllen, sondern sie müssen ab Montag in der Schule und auf dem Schulgelände eine medizinische Maske [eine (grüne oder blaue) OP-Maske] tragen. Keine Verpflichtung besteht zum Tragen einer FFP2-Maske. Aber natürlich können FFP2-Masken auch anstelle von OP-Masken getragen werden. Eng begrenzte Ausnahmeregelungen zum Tragen einer Alltagsmaske anstelle einer medizinischen Maske gelten für Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Jahrgang.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

am Donnerstag, 11.02.21, erreichte uns die Corona-Schulmail, die den Unterricht ab Montag, 22.02.21, regelt. Die gesamte Mail kann man hier nachlesen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 9 und die EF ändert sich gegenüber der bisher im Februar praktizierten Regelung nichts. Sie werden weiterhin im Distanzunterricht beschult.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10, Q1 und Q2 erhalten ab Montag, 22.02.21, Präsenzunterricht in der Schule. Die Umsetzung des Präsenzunterrichtes an der HHG für diese 3 Jahrgänge sieht wie folgt aus:

Allgemeine Anmerkungen: Selbstverständlich gelten für den Präsenzunterricht auch weiterhin die bereits vor dem Lockdown geltenden AHA+L-Regeln (Abstand halten, Handdesinfektion / Husten in die Armbeuge, Maske tragen und Lüften). Diese sind im Schulgebäude, auf dem Schulhof und während der Pausenzeiten unbedingt einzuhalten.

Jg Q2: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan beschult. Die Leistungskurse werden in der ursprünglichen Zusammensetzung wie vor Corona-Zeiten in der Schule von ihrem Fachlehrer unterrichtet. In den Grundkursen wird Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler, die das Fach als drittes oder viertes Abiturfach belegt haben, angeboten. Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Grundkurse erhalten vom Fachlehrer eine größere, thematisch passende Aufgabe gestellt, mit der sie im Distanzunterricht ihre Unterrichtsverpflichtung abdecken. Die Bearbeitung dieser Aufgabe geht in die Leistungsbewertung ein. Die Runde der Vor-Abi-Klausuren beginnt am 25.02.21 mit dem 3. Abiturfach. Weitere Klausurtermine, Raum und Zeit der Klausuren sowie ggf. notwendige Einzeländerungen werden über die Beratungslehrer an die Schülerinnen und Schüler weitergeleitet.

Jg Q1: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan beschult. Der Präsenzunterricht findet beim jeweiligen Fachlehrer für alle Kurse in der normaler Gruppengröße in der Schule statt. Im Einzelfall wird den Kursen – falls notwendig – ein größerer Unterrichtsraum zugewiesen.

Jg 10: Alle Schülerinnen und Schüler werden nach dem für dieses Schuljahr geltenden Stundenplan, aber zum Teil im Distanz- und zum Teil im Präsenzunterricht beschult. Die Fächer WP, Religionslehre und Latein bleiben weiterhin im Distanzunterricht, weil die in der Ministeriumsmail geforderte Klassenreinheit für diese Fächer nicht hergestellt werden kann. Für alle anderen Fächer gilt: Jede Klasse 10 wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Beispiel: Die Klasse 10A wird also in die Gruppen 10A_1 und 10A_2 getrennt. Die Gruppe 10A_1 beginnt in der Woche vom 22.02.21 mit dem Präsenzunterricht in der Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe 10A_2 erhalten in dieser Woche Distanzunterrichtsaufgaben und müssen diese zu Hause erledigen. In der nächsten Woche wechseln dann die Gruppen, d.h. die Gruppe 10A_1 erhält Distanzunterrichtsaufgaben und die Gruppe 10A_2 wird in der Schule beschult. Der wöchentliche Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wird dann solange fortgeführt, bis neue Bestimmungen durch das Ministerium erlassen werden. Der Stundenplan für die wechselnden Wochen kann hier und hier eingesehen werden.

Wir haben uns bemüht, die Gruppen so aufzuteilen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler in den differenzierten Kursen ihren bisherigen Fachlehrer auch als Präsenzlehrer behalten können. In den Fällen, in denen uns das nicht gelungen ist, stellt der bisherige Fachlehrer den betroffenen Schülerinnen und Schülern Distanzunterrichtsmaterial zur Verfügung und die Schülerinnen und Schüler können dann mit der Unterstützung eines Fachkollegen ihre Aufgaben zu den Präsenzunterrichtszeiten in der Schule bearbeiten. Dementsprechend bleibt der bisherige Fachlehrer in allen Fällen auch der Lehrer, der letztlich für die Notengebung verantwortlich ist. Die Gruppenaufteilung im Einzelnen wird für jede Klasse durch den Abteilungsleiter, Herrn Daschkeit, an die Schülerinnen und Schüler sowie die Kolleginnen und Kollegen per I-Serv mitgeteilt.

Schlussbemerkung: Allen am Schulleben beteiligten Personen sollte klar sein, dass ein Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen nicht vergleichbar ist mit dem Präsenzunterricht, wie wir ihn vor Corona-Zeiten praktiziert haben. Dazu sind die oben geschilderten Vorgaben und Einschränkungen immer noch zu gravierend. Dennoch sind wir alle froh, dass uns nun – aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte – ein erster Schritt aus dem Lockdown hin erlaubt ist und wir uns wieder vor Ort treffen und sehen können. Wir sollten durch diszipliniertes Festhalten an den bekannten Regeln dazu beitragen, dass möglichst bald noch weitere Lockerungen hin zu einem normalen (Schul-)Leben möglich werden.

Bleibt gesund / bleiben Sie gesund

Derksen

Schulbetrieb in der Zeit vom 01.02.21 bis 12.02.21 (Stand 30.01.21)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

am Donnerstag, 28.01.21, erreichte uns die neueste Corona-Schulmail des Ministeriums, die den Schulbetrieb in der Zeit vom 01.02.21 bis 12.02.21 regelt. Inzwischen ist diese Mail auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Sie können diese Mail hier ingesamt nachlesen. Im Wesentlichen werden in dieser Mail die bereits bestehenden Regelungen bis zum 12.02.21 verlängert. Der Distanzunterricht wird also für die angegebene Zeitspanne in der gewohnten Weise mit Videokonferenzen und Aufgabenstellungen über IServ fortgesetzt.

Neu hinzugekommen ist das Element der sogenannten Study Halls. Stady Halls sind Lernräume für Schülerinnen und Schüler, die die Schule im Gebäude der Schule anbietet, um die Aufgaben des Distanzunterrichtes zu bearbeiten bzw. an Videokonferenzen teilzunehmen. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles“ in der linken Spalte dieser Seite.

Da unsere Schule zwei bewegliche Ferientage auf den Montag, 15.02.21 (Rosenmontag) und Dienstag, 16.02.21 (Karnavalsdienstag) gelegt hat, können die Regelungen, die das Ministerium für die Zeit nach dem 12.02.21 vorgeben wird, dann für die HHG frühesten am 17.02.21 (Aschermittwoch) gelten.

Bleibt / Bleiben Sie gesund

Derksen

Schulbetrieb in der Zeit vom 11.01.21 bis 31.01.21 (Stand 07.01.21)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für die Zeit vom 11.01.21 bis zum 31.01.21 gelten – gemäß den Vorgaben des Schulministeriums – an der HHG die folgenden Regelungen.

Der Präsenzunterricht wird ausgesetzt, im Januar findet an der HHG ab Montag, 11.01.21, ausschließlich Distanzunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden also nicht in der Schule unterrichtet, sondern erhalten (über I-Serv) zur Bearbeitung fachbezogene Arbeitsmaterialien bzw. werden zu Video- oder Audiokonferenzen von ihren Fachlehrern eingeladen. Die Bearbeitung und Rücksendung der Arbeitsmaterialien ist im Distanzunterricht ebenso Pflicht wie im herkömmlichen Präsenzunterricht. Das Ministerium legt Wert darauf zu betonen, dass die Schulpflicht im Januar nicht einfach ausgesetzt ist, sondern dass der Distanzunterricht dieselbe Wertigkeit besitzt wie der Präsenzunterricht. Gezeigte oder nicht gezeigte Leistungen fließen also in die jeweilige Zeugnisnote ein. 

Der im Distanzunterricht vermittelte Stoff ist Grundlage für die folgenden Klassenarbeiten. Allerdings werden Klassenarbeiten im Januar grundsätzlich nicht geschrieben. Eine Ausnahme bilden an der HHG lediglich die bereist festgelegten Nachschreibklausuren für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge werden von ihren Stufenleiterinnen entsprechend informiert.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Dazu wird durch Bundesgesetzgebung das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) erhöht. Kinderkrankengeld wird auch bezahlt, wenn ein Kind – wie es zur Zeit der Fall ist – aufgrund der Coronavorgaben zuhause betreut werden muss. Können Kinder trotz dieser Regelungen nicht zuhause betreut werden, bietet die Schule für Kinder des fünften und sechsten Jahrgangs ein Betreuungsangebot an, das sich zeitlich nach dem Umfang des aktuellen Stundenplans richtet. Um dieses Betreuungsangebot, bei dem es sich nicht um Präsenzunterricht handelt, wahrzunehmen, füllen Sie bitte das hier hinterlegte Formular aus und lassen es dem Sekretariat der Schule zukommen.

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch ein paar persönliche Worte. Sicherlich hätten wir uns alle einen mehr von Normalität geprägten Einstieg in das neue Jahr gewünscht, das gilt auch für die Schule. Nun müssen wir aufgrund der hohen Inzidenzzahlen und der neuen Corona-Virus-Mutation mit den verschärften Vorgaben und stark eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten leben. Ich glaube aber auch: Je mehr es uns gelingt unsere Kontakte einzuschränken, also zuhause zu bleiben und uns – wenn wir das Haus verlassen – tatsächlich nur noch mit einer weiteren Person außerhalb unseres Hausstandes zu treffen, desto schneller werden wir die Pandemie besiegt haben.

Bleiben Sie  / Bleibt ihr gesund

Derksen

Unterrichtsfreie Tage am 21.12.10 und 22.12.20

Am Montag, 21.12.2020, und Dienstag, 22.12.20, findet laut Beschluss des Landes NRW kein Unterricht statt. Die Schulen haben aber die Aufgabe, an diesen beiden Tagen den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder nachzukommen. Daher findet an diese Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 un 6, deren Eltern aufgrund berechtigter Interessen dies bei der Schule beantragen. Für den Antrag muss ein Formular ausgefüllt werden, das Sie hier downloaden können und dann ausgefüllt über ihr KInd im Sekretariat der Schule abgeben müssen.

Schulbetrieb in der Zeit vom 14.12.20 bis 08.01.2021 (STAND 13.12.20)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Die immer weiter steigende Anzahl der täglichen Corona-Neuinfektionen hat das Schulministerium NRW zu folgenden Maßnahmen veranlasst, die ab dem 14.12.2020 gelten:

14.12.2020 – 18.12.2020: Jahrgangstufen 5 -7

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder für die Woche vom 14.12.20 bis 18.12.20 vom Präsenzunterricht befreien lassen. Sie geben dabei an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Der früheste Termin für die Befreiung ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanz- lernen ist nicht möglich.

An der HHG können Sie ihr Kind kurzfristig befreien lassen, wenn sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: corona.abmeldung@hhg-duisburg.de.

Ihre Mail kann nur effektiv bearbeitet werden, wenn sie folgende Angaben enthält:

– Vor- und Zuname des Kindes

– Klasse des Kindes

– Name des / der Klassenlehrer(in)

– Tag, ab dem das Kind befreit werden soll

Wenn uns Ihre Mail erreicht hat, ist ihr Kind – auch ohne Rückmeldung der Schule – automatisch vom Präsenzunterricht befreit und wird im Distanzunterricht über I-Serv betreut.

Bitte sehen Sie davon ab, eine Befreiung telefonisch zu beantragen, wir möchten unsere Telefonleitung für andere notwendige Gespräche freihalten und unser Sekretariat nicht zusätzlich belasten.

Dennoch müssen wir Sie allerdings aus rechtlichen Gründen bitten, im Laufe der nächsten Woche der HHG auch in Papierform einen Befreiungsantrag mit Ihrer Unterschrift zukommen zu lassen. Sie können uns Ihren Antrag per Post zusenden oder den Brief selbst in den blauen Briefkasten, der auf der Hofseite an dem Nebengebäude der Schule (Räume der Sozialarbeiterin, ehemalige Hausmeisterwohnung) angebracht ist, einwerfen.

14.12.2020 – 18.12.2020: Jahrgangsstufen 8-13

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Die Schülerinnen und Schüler werden über I-Serv im Distanzunterricht beschult.

07.01.2021 – 08.01.2021: Jahrgangstufen 5 – 13

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020 (Siehe weiter unten auf der Homepage. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das dort hinterlegte Formular und ändern Sie die Daten entsprechend.)

Ausstehende Klassenarbeiten bzw. Klausuren (jetzt vollständig)

In der Woche vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 können Klassenarbeiten bzw. Oberstufenklausuren geschrieben werden. Für die HHG gilt:

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 7 erfahren von ihren Lehrern, ob bereits für diese Zeit angekündigten Klassenarbeiten geschrieben werden oder verlegt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 – 9 werden die Klassenarbeiten in der nächsten Woche ausgesetzt. Über die angekündigte WP-Klassenarbeiten im Jahrgang 10 wird noch entschieden. Wir informieren an dieser Stelle, sobald eine Entscheidung getroffen ist.

Die Schülerinnen und Schüler Sek. II klicken bitte hier, um sich über ihren aktualisierten Klausurenplan zu informieren.

Allgemeine Aussagen des Ministeriums

Das Ministerium legt Wert darauf zu betonen, dass in der Woche vom 14.12.20 – 18.12.20 die Schulpflicht nicht einfach ausgesetzt ist, sondern dass der Distanzunterricht dieselbe Wertigkeit besitzt wie der herkömmliche Präsenzunterricht.

Die vollständige Mail des Ministeriums finden sie hier. – Ich hoffe, dass die Corona-positiv getesteten Mitglieder der Schulgemeinde vollständig genesen und die gesunden Eltern, Schülerinnen, Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gesund bleiben. 

Derksen

Maskenpflicht vor der Schule ab Montag, 23.11.20

Mit einer Allgemeinverfügung vom 19.11.20 hat die Stadt Duisburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Sören Link, eine Maskenpflicht im Umfeld aller Schule ab dem 23.11.2020 festgelegt.

Wörtlich heißt es in der Verfügung: Nachfolgende Personen sind verpflichtet – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht -, einen Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen: Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler, Begleitpersonen, sonstige Mitarbeiter.

Außerdem verweist die Allgemeinverfügung auf die Abstandsregeln, die trotz Maskenpflicht gelten.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer hohen Geldbuße belegt werden.

Sehr geehrte Eltern,

Zusätzlich möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Aussage des Ministeriums vom 05.06.20 weiterhin gilt und in der jetzigen Zeit ganz besonders wichtig ist: „Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Besuchen Sie daher bitte die Schule nur in dringenden Notfällen und nach telefonischer Anmeldung.

Corona: Schule nach den Herbstferien (Stand 21.10.)

Am 21.10.20 hat die Zahl der täglichen Corono-Neu-Infektionen die Grenze von 10.000 Patienten überschritten. Das gesamte Ruhrgebiet ist nun Corona-Risiko-Gebiet. Wir sind in der zweiten Coronawelle.

Um unter diesen Bedingugen den Schulbetrieb möglichst nach Stundentafel auch nach den Herbstferien unverändert fortzusetzen, hat das Ministerium in seiner Corona-Mail vom 21.10.20 folgendes festgesetzt.

Ein Betreten des Schulgebäudes durch Eltern, außer zu Schulmitwirkungszwecken, ist untersagt.

Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle Personen, die sich Rahmen des schulischen Nutzung in der Schule aufhalten, die Pflicht, eine Maske zu tragen. Wie schon direkt nach den Sommerferien sind nun also wieder alle Schülerinnen und Schüler auch im Klassenraum verpflichtet, dauerhaft die Maske zu tragen. Diese Regelung beginnt mit dem Montag nach den Herbstferien (26.10.20) und sie endet zunächst mit Beginn der Weihnachtsferien.

Außerdem sind wir verpflichtet, in den Pausen und nach 20 Minuten Unterricht die Klassenräume vollständig zu lüften. Dadurch wird eine mögliche Ansammlung von Coronaviren in der Klassenraumluft vermieden und die Infektionsgefahr deutlich gesenkt.

Eine Anleitung zum effektiven Lüften, die das Umweltbundesamt erstellt ist als Schaubild unten angefügt. Die vollständige Corona-Mail vom 21.10 20 können Sie hier lesen.

Maskenpflicht an der HHG (Stand 31.08.2020)

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Die Verpflichtung auf seinem Sitzplatz im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen endet mit der letzten Schulstunde am Montag, 31.08.2020.  Weiterhin bestehen bleibt aber die Verpflichtung bei Bewegungen im Klassenraum, auf dem Schulhof (also während der Pausen) und auf den Fluren (also bei einem Raumwechsel) eine Maske zu tragen.

Die HHG rät aber – auch wenn keine Verpflichtung mehr besteht – DRINGEND dazu, dass unsere Schülerinnen und Schüler sowie ebenso unsere Lehrerinnen und Lehrer auch im Unterricht weiterhin durchgängig eine MASKE TRAGEN. Die Stadt Duisburg gehört zu den Regionen in NRW, die zur Zeit eine deutlich erhöhte Rate an Neuinfektionen zu verzeichnen hat. Durch das Tragen einer Maske schützen wir uns gegenseitig vor der Übertragung des Corona-Virus und wir verhindern damit, dass unsere Angehörigen zu Hause durch uns angesteckt werden können. Insbesondere für ältere Personen ist eine Corona-Infektion immer noch eine Erkrankung, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf.

Für die Schulgemeinde

Derksen, Schulleiter

Unterrichtsverpflichtung und Maßnahmen bei Symptomen (Stand 31.08.2020)

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul und Teilnahmepflicht.

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.

Die Corona-Mail des Ministeriums vom 31.08.2020 nimmt auch besonders die Eltern in die Pflicht: Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. In einem solchen Fall sollen die Eltern ihr Kind 24 Stunden zu Hause behalten und beobachten, ob weiteren Symptome auftreten. Ist das nicht der Fall nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine ärztliche Abklärung zu veranlassen

 

Wiederbeginn des Unterrichts an der HHG (Stand: 11.05.2020, 10.35 Uhr)

Entsprechend den Vorgaben des Schulministeriums NRW beginnt der Unterricht für die einzelnen Jahrgänge an der HHG zu folgenden Terminen:

Jahrgang Q2: Termine des schriftlichen Abiturs ab der Woche vom 11.05.2020

Jahrgang 10: Termine der dezentralen ZP 10 ab der Woche vom 11.05.2020

Jahrgang Q1: Beginn des Unterrichts ab Freitag, 15.05.2020, mit bes. Präsenzstundenplan

Jahrgang EF: Beginn des Unterrichts ab Montag, 25.05.2020, mit bes. Präsenzstundenplan

Jahrgänge SI : Beginn des Unterrichts ab Dienstag, 26.05.20, mit bes. Präsenzstundenplan

Die Klassen der SI und Kurse der SII werden nicht durchgehend an allen Tagen der Woche unterrichtet. Ein großer Teil des Unterrichtes wird weiterhin in Form der häuslichen Eigenarbeit mit schulischem Unterrichtsmaterial stattfinden.

Die konkreten Unterrichtstage und Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte aus der folgenden Tabelle.

Neue Pausenregelung an der HHG

Ab Montag, 07.09.2020, entfällt die die zusätz- liche Bewegungspause während der 3. – 5. Stunde.

Die Jahrgänge 5 – 7 gehen in der ersten großen Vormittagspause (Bewegungspause: 9.35 – 9.50 Uhr) auf den Hof. Die zweite große Vormittagspause (Klassenraumpause: 11.25 – 11.45 Uhr) verbringen die Klassen in ihren Stammklassenräumen.

Die Jahrgänge Jg 8 – 10 verbringen die erste große Vormittagspause (Klassenraumpause: 9.35 – 9.50 Uhr) in ihren Stammklassen- räumen. Die zweite großen Vormittagspause (Bewegungspause: 11.25 – 11.45 Uhr) verbringen die Klassen auf den Hof.

Für die Jahrgänge 11 – 13 bleibt die zeitliche Regelung der Oberstufenpausen wie bisher.

Auch weiterhin sollen sich die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Jährgänge in den Pausen nicht mischen, deswegen bekommt jeder Jahrgang einen besonderen Hofbereich zugewiesen. Welcher Bereich für welchen Jahrgang vorgesehen ist, kann man dem nebenstehenden Bild entnehmen (Klicken Sie auf das Blid, um es zu vergrößern)

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Maskenpflicht an der HHG

Wie sich nach zwei Schultagen herausgestellt hat, wird der Mindestabstand von 1,50m zwischen Personen im Unterricht gut und konsequent eingehalten. Es ist aber schwierig, das Abstandsgebot beim Wechsel zwischen den Stunden und nach dem Unterricht auf den Fluren einzuhalten. Hier bilden sich doch immer wieder Gruppen.

Deswegen führen wir ab Montag, 27.04.20, auf den Fluren (nicht in den Räumen) eine Maskenpflicht ein. Da ab Montag in der ganzen BRD Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten und Läden besteht, ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Schüler eine Maske besitzt. Schüler, die keine Maske haben, können, wie im öffentlichen Bereich, Mund und Nase z.B. mit einem Schal abdecken.

Auch wenn eine Maske getragen werden muss, es gilt 1,50m Abstand.

So startet die HHG am 23.04.2020 (ergänzt am 25.04.2020)

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HHG der Zeit voraus: Mobile aus dem Sommer 2019
Warten auf dem Hof vor der ersten Stunde
Großes Hinweisplakat in der Pausenhalle
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Abstandhalten ist auch draußen wichtig!
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Einbahnstraßensystem im Gebäude
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1,50m Abstand im Klassenraum wird eingehalten

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 und Q2,

damit der Schulstart nach den Osterferien am Donnerstag reibungslos klappt hier einige Informationen:

Für die Schüler des Jg 10 beginnt der Unterricht mit der 1. Stunde.

Damit nicht alle Schüler gleichzeitig erscheinen, sollen die Schüler in der Zeit  zwischen 8.00 Uhr und 8.10 Uhr erscheinen.

Die Schüler des Jg 10 werden nicht vom Hof abgeholt, sondern gehen selbstständig und einzeln in den vorgesehenen Raum. In welchem Raum der Unterricht stattfindet, ist an meheren Stellen in der Pausenhalle und den Fluren auf Plakaten zu lesen. Auch hier, bitte einzeln an die Plakate herantreten.

Die 10er-Schüler bringen bitte am Donnerstag Material für die Fächer Mathematik und Deutsch mit in die Schule, der weitere Plan wird euch dann am 23.04.2020 bekannt gegeben.

Am Donnerstag endet der Unterricht für die meisten 10er Schüler um 11.40 Uhr (einige Schüler werden bis 13.20 beschult) 

Beachtet bitte das neue Einbahnstraßensystem auf den Fluren der HHG, das durch Laufrichtungsschilder und einen speziellen Eingang und Ausgang gekennzeichnet ist.

Bitte den neuen DVG-Plan beachten. Hier der LINK zu den neuen Informationen.

Bitte die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV beachten. Hier der LINK zu den neuen Informationen.

Schüler die erkrankt sind oder zu einer Risikogruppe gehören, erscheinen nicht zum Unterricht, müssen aber am Tag telefonisch und später schriftlich entschuldigt werden.

Für die Schüler der Q2 beginnt der Unterricht um 9.00 Uhr.

Ihr werdet in der Vorbereitungszeit entsprechend euren Abiturfächern A1-A4 unterrichtet.

Am Donnerstag beginnt der Unterricht mit dem Fach A1. Entsprechendes Material mitbringen.

Auch für die Q2-Schüler gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln im Haus.

Die aktuellen Bedingungen des Schulstarts am 23.04. (Der Text ist lang, aber wichtig)

Mit der 15. Corona-Schulmail teilt das Ministerium am 18.04.20 folgendes mit:

I. Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses. [d.h. für die HHG: Die Schüler des Jg 10 müssen zum Unterricht erscheinen. Über die genaue Uhrzeit des Unterrichtsbeginns werden wir an dieser Stelle informieren.]

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.[d.h. für die HHG: Die Schüler der Q2 haben keine Pflicht zu erscheinen. Wenn sie nicht erscheinen, müssen sie sich telefonisch aber abmelden. Über die genaue Uhrzeit des Beginns der einzelnen Vorbereitungsangebote werden wir an dieser Stelle informieren.]

II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben (therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Lunge, chronische Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, onkologische Erkrankungen, Diabetis mellitus, geschwächtes Immunsystem durch eine Immunschwäche oder regelmäßige Medikamenteneinnahmen), entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen….

IV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule

Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:

Personenanzahl: Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.

Persönliches Verhalten: Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen: Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören.

Gestaltung des Unterrichts- bzw. Prüfungsraums: Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein.

Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken: Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten: Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.

Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und Flächendesinfektion: Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.

Standards für die Sauberkeit in den Schulen: Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.

Schulstart für die Jahrgänge 10 und Q2 am 23.04.2020

Mit der 13. Corona-Mail teilt das Ministerium mit:

Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.

Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.

Außerdem werden weitere Hygienevorgaben angekündigt, nach denen der Unterricht ab dem 23.04.20 zu organisieren ist. Sobald die ministeriellen Vorgaben für die HHG umgesetzt sind, werden wir an dieser Stelle wieder informieren.

Abitur und Zentrale Prüfungen werden verlegt (Stand: 02.04.2020, 14.00 Uhr)

Das Schulministerium NRW informiert aktuell auf seiner Hompage über die Verlegung der Abiturprüfungen und der ZP10-Prüfungen. In dem veröffentlichen Text heißt es:

Die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen werden um drei Wochen verschoben. Die Abiturprüfungen 2020 beginnen im Haupttermin demnach am Dienstag, den 12. Mai 2020, und laufen bis Montag, den 25. Mai. Damit verliert der bisherige Zeitplan jegliche Bedeutung und hat sich erledigt.

Wir haben uns entschieden, dass die ZP 10 in diesem Schuljahr mit einer zeitlichen Verschiebung von fünf Tagen durchgeführt werden. Das bedeutet, die Haupttermine der schriftlichen „Zentralen Prüfungen 10 (ZP10)“ finden in diesem Jahr beginnend mit der Woche vom 11.05.2020 statt.

Wer sich ausführlicher informieren will, kann die gesamte Verlautbarung lesen unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

Die neuen Termine des schriftlichen Abiturs A1 – A3 findet man unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-gost/termine/Anlage_A_Termine_2020_HT_neu.pdf

Die neue, veränderte Fassung der Abiturtermine der HHG einschließlich der Termine des mündlichen Abiturs und der Zeugnisausgabe finden Sie hier.

Bereitstellung von Lernmaterial für alle Schülerinnen und Schüler der HHG (Stand: 03.04.2020, 17.30 Uhr)

An dieser Stelle werden wir nach und nach auch Links veröffentlichen, die für das Selbststudium / Selbstlernen in der unterrichtsfreien Zeit geeignet erscheinen.

https://www.planet-wissen.de/sendungen/planet-wissen-homeschooling-104.html

https://www.ardmediathek.de/ard/more/74JdEMykrGtE37CpWmS2Cg/lernen-wenn-dieschule- zu-ist

https://anton.app/de/

amira-pisakids.de (wendet sich vor allem an IVK-Schüler der Klasse 5)

https://sudoku.zeit.de/ (Für Freunde des logischen Kombinierens:Sudokus von ganz leicht bis sehr schwer)

https://www.zeit.de/zeit-magazin/2020/12/kreuzwortraetsel-um-die-ecke-gedacht-spiele-12 (Für Freunde des Rätselns und Um-die-Ecke-Denkens)

https://www.bio-logisch-nrw.de (u.a. Wettbewerb für SchülerInnen der SI)

https://www.br.de/alphalernen/neu-portal-alpha-lernen-100.html

https://www.stiftunglesen.de/aktionen/vorlesen-corona/ (geeignet für Schülerinnen und Schüler bis zur 5. Klasse)

https://www.schulsport-nrw.de/fuer-schuelerinnen-und-schueler/sport-machen/fit-in-der-krise.html (Ideen für den Sport zu Hause)

www.deinerstertag.de/traumjob-akademie (Bewerbungstraining für Acht-, Neun- und Zehntklässler)

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/42/Online-Ausweis.php (kostenloser Zugang zum online-Angebot der Duisburger Stadtbibliothek)

 

Individuell für ihre Schülerinnen und Schüler stellt die HHG durch folgendes Verfahren die Bereitstellung von Lernmaterialien für die Zeit bis zu den Osterferien sicher.

S I: Die Schülerinnen und Schüler wenden sich über die E-Mail-Adresse ihres Klassenlehrers an den Klassenlehrer, der dann mit einer Mail, in der die zu bearbeiteten Aufgaben zusammengefasst sind, antwortet.

S II: Die Schülerinnen und Schüler wenden sich über die E-Mail-Adresse ihrer Fachlehrer an ihre Fachlehrer, die dann mit einer Mail, in der die zu bearbeitenden Aufgaben zusammengefasst sind, antworten.

Jg 05 – Jg Q2: Der Kontakt zwischen Lehrer und Schüler läuft bis zu den Osterferien über die unten (siehe Link) veröffentlichte Mail-Adresse des Lehrers. Ein Erstkontakt muss bis Mittwoch, 18.03.2020, hergestellt werden

Regelungen für einzelne Jahrgänge

Jg 09: Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine ausführliche Praktikumsmappe, die am ersten Tag nach den Osterferien, an dem die Schule wieder regulär stattfindet, abzugeben ist.

Jg 10: Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert sich im Fach Englisch – falls nicht schon geschenen – das Finale-Heft (Westermann-Verlag: E-Kurs: ISBN-13: 978-3742620071, G-Kurs: ISBN-13: 978-3742620019 ) anzuschaffen. In den Fächern Deutsch und Englisch sollen sich die Schülerinnen und Schüler anhand des Finaleheftes vorbereiten. Im Fach Mathematik sollen sich die Schüler an dem von der Schule ausgeteilten HHG-Vorbereitungsheft vorbereiten. Schülerinnen und Schüler, die dieses Heft noch nicht erhalten haben, bekommen es per Post zugeschickt.

Jg Q2: Anstelle der Intensivwoche können die Schülerinnen und Schüler bei notwendigen Rückfragen in den abiturrelevanten Fächern über die E-mail-Adressen der Fachlehrer mit dem jeweiligen Lehrer in Kontakt treten.

Den Link zu den E-Mail-Adressen der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie hier.

(Kopieren Sie die Adresse aus der pdf-Datei und fügen Sie die

Corona-Info: Notfallbetreuung (Stand: 09.04.2020, 09.00 Uhr)

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Die Stadt Duisburg teilt mit:

Die Notbetreuung an den Tagen von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag wird durch die Kommune sichergestellt. Lehrer kommen hierbei nicht zum Einsatz. Voraussetzung ist, dass die Unabkömmlichkeit beider Elternteile vom Arbeitgeber für die Feiertage nachgewiesen wird.

Falls Eltern eine Betreuung ihres Kindes an den Osterfeiertagen wünschen, bittet die Stadt sich unter der Telefonnummer 0203 / 283-2508 an das Amt für Schulische Bildung zu wenden. Auch die entsprechende Arbeitsgeberbescheinigung muss hier eingereicht werden.

Die Bezirksregierung teilt mit:

Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit der Inanspruchnahme der Betreuung um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Die Schulen nehmen bis freitags, 12.00 Uhr, Meldungen zur Notbetreuung für das nächste Wochenende entgegen. Es ist aber durch die Schulleitung auch sichergestellt, dass Eltern nach diesem Zeitpunkt und am Wochenende mit der Schulleitung in Kontakt treten können, um spontan ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen zu können. Wenden Sie sich in diesem Fall über die E-Mail-Adresse post.derksen@hhg-duisburg.de an die Schulleitung.

Ab dem 03.04.20 wird die Notbetreuung in Schulen noch einmal zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren.

Eine aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Adresse dann in das Adressfeld Ihres Browsers ein.)

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CORONA - INFO: Ruhen des Unterrichtes (Stand: 13.03.2020, 14.00 Uhr)

Das Schulministerium NRW teilt mit:

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.